Im November 2012 feiert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend das 20-jährige Jubiläum der Ratifikation der Kinderrechtskonvention der
Vereinten Nationen in
Deutschland. In Kraft getreten hierzulande am
5. April 1992, bestimmt die Konvention den allgemeinen Vorrang des Kindeswohls
und enthält grundlegende Rechte für Kinder, wie zum Beispiel das Recht auf
Bildung, auf Schutz vor Gewalt, auf Meinungsfreiheit, das Recht angehört zu
werden sowie das Recht auf Ruhe und Freizeit.