Tuesday, November 20, 2012

20 Jahre Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Kinderrechte
Im November 2012 feiert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das 20-jährige Jubiläum der Ratifikation der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland. In Kraft getreten hierzulande am 5. April 1992, bestimmt die Konvention den allgemeinen Vorrang des Kindeswohls und enthält grundlegende Rechte für Kinder, wie zum Beispiel das Recht auf Bildung, auf Schutz vor Gewalt, auf Meinungsfreiheit, das Recht angehört zu werden sowie das Recht auf Ruhe und Freizeit.

Vertreter des Bundes, der Länder, der Kommunen und der Verbände diskutieren morgen auf einer Fachkonferenz in Berlin über den bisherigen Stand der Umsetzung der Kinderrechtskonvention. Thema ist auch die anstehende Ratifikation des neuen Zusatzprotokolls zur Kinderrechtskonvention. Das neue Zusatzprotokoll regelt ein Individualbeschwerdeverfahren, mit dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte beim Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen in Genf rügen können. Am 8. November 2012 hat der Deutsche Bundestag der Ratifikation des neuen Zusatzprotokolls zugestimmt. Deutschland wird vorbehaltlich des Votums des Bundesrates im Dezember damit zu den ersten Staaten gehören, die das neue Zusatzprotokoll ratifizieren.

Die Kinderrechtskonvention ist mit 193 Vertragsstaaten die am meisten ratifizierte Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Jeder Vertragsstaat, so auch Deutschland, ist verpflichtet, alle fünf Jahre einen Bericht der Staaten und Länder zum Umsetzungsstand der Kinderrechtskonvention vorzulegen. Deutschland hat den Dritten und Vierten Staatenbericht im Oktober 2010 dem VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes vorgelegt. Im Jahr 2013 wird sich die Bundesregierung mit dem VN-Ausschuss über den Staatenbericht und den Umsetzungsstand in Deutschland austauschen.

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